Ausnahmezustand

Was ist der Ausnahmezustand:

Der Ausnahmezustand ist eine vorübergehende Maßnahme, die von der Regierung in Notfällen eingesetzt wird . In diesen Fällen können in der Regel einige individuelle Bürgerrechte unterdrückt werden, um Ordnung und sozialen Frieden zu schaffen.

Der Ausnahmezustand stellt die Aufhebung der Rechtsstaatlichkeit durch das Gesetz selbst dar, dh durch Verfassungsgesetze dieser Maßnahme.

Kurz gesagt, der Ausnahmezustand gilt in extremen Fällen, in denen Bürger und Institutionen sich nicht auf Gesetze stützen können, um sich zu verteidigen. Zu den Rechten, die in diesen Fällen normalerweise von den Behörden unterdrückt werden, gehören:

  • Einschränkung des Bewegungs- und Aufenthaltsrechts;
  • Curfews;
  • Klammertelefonkommunikation;
  • Beschränken Sie das Recht auf Montage und Demonstration.
  • Gefängnisse ohne gerichtliche Anordnung durchführen.

Je nach dem Grad der Störung oder der Art des Problems, mit dem die Nation konfrontiert ist, können verschiedene Arten von Ausnahmezuständen angewendet werden. In Brasilien beispielsweise sind zwei hervorzuheben: Verteidigungszustand (oder Notfall) und Belagerungszustand.

Die Bundesverfassung von 1988 sieht die Anwendung des Ausnahmezustands in Artikel 136 (Verteidigungsstaat) und Artikel 137 (Belagerungszustand) vor :

Artikel 136. Der Präsident der Republik kann nach Anhörung des Rates der Republik und des Rates der nationalen Verteidigung einen Verteidigungsstaat erlassen, um die öffentliche Ordnung oder den von ernsthaftem und unmittelbar bevorstehendem öffentlichen Frieden begrenzten und entschlossenen Ort zu bewahren oder unverzüglich wiederherzustellen Instabilität oder Katastrophen in der Natur.

Art. 137. Der Präsident der Republik kann nach Anhörung des Rates der Republik und des Nationalen Verteidigungsrats vom Nationalkongress die Genehmigung beantragen, in folgenden Fällen einen Belagerungszustand auszustellen:

I - schwerwiegende Beeinträchtigung der nationalen Auswirkungen oder des Auftretens von Tatsachen, die die Unwirksamkeit der im Verteidigungsstaat ergriffenen Maßnahme belegen;

II - Kriegserklärung oder Reaktion auf bewaffnete Aggressionen im Ausland.

Einige Leute betrachten den Ausnahmezustand als einen Affront gegen den demokratischen Rechtsstaat, die beide als antagonistisch betrachtet werden.

Siehe auch: Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit.