Privatrecht

Was ist Privatrecht?

Das Privatrecht ist das Rechtssystem für private Interessen.

Bei Fragen wie Familienbesitz und Erbschaft handelt es sich um privatrechtliche Angelegenheiten, die in Zivilrecht und Wirtschaftsrecht unterteilt sind.

Siehe die Bedeutung der Rechtsordnung.

Das Privatrecht geht auf das römische Recht zurück, wobei zunächst die Trennung zwischen den rechtlichen Normen des öffentlichen Interesses, dem öffentlichen Recht und denjenigen, die die privaten Fragen disziplinieren sollten, dem Privatrecht.

Heute hat die Trennung zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht im Rahmen der Allgemeinen Rechtstheorie einen didaktischen Charakter.

Erfahren Sie mehr über öffentliches Recht.

Zweige des Privatrechts

  • Zivilrecht: Das Zivilrecht ist die Rechtsordnung, die die Rechte und Pflichten der Bürger als Mitglieder der Gesellschaft bestimmt. Ihre Normen sind im Allgemeinen im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt.
  • Wirtschaftsrecht: Das Wirtschaftsgesetz, früher Handelsgesetz genannt, enthält Regeln für die Beziehungen zwischen Unternehmen. Die Regeln werden zwischen dem Zivilgesetzbuch und Teilen des Gesetzes über das öffentliche Recht geregelt.

Erfahren Sie mehr über die Bedeutung des Zivilrechts.