s Werktage

Was sind die Wochentage:

Arbeitstage sind alle Tage, an denen die Arbeit nicht unterbrochen wird, wobei der normale Betrieb der Waren- und Dienstleistungsbetriebe gilt. Normalerweise reicht dieser Zeitraum von Montag bis Freitag .

Je nach den Umständen kann der Sabbat jedoch auch als Arbeitstag betrachtet werden. Für die Bezahlung von Löhnen beispielsweise wird dieser Tag als nützlich erachtet.

1. Juli - Freitag (1. Geschäftstag)

2. Juli - Samstag (2. Arbeitstag)

3. Juli - Sonntag (Ruhetag)

4. Juli - Montag (3. Geschäftstag)

5. Juli - Dienstag (4. Arbeitstag)

6. Juli - Mittwoch (5. Arbeitstag)

Auf der anderen Seite ist Sabbat für Banken und andere Finanzinstitute nicht unbedingt ein Geschäftstag.

Wenn der Fälligkeitstag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt und dieser nicht bezahlt wird, werden aus diesem Grund keine Geldbußen oder Zinsen auf den Wert am darauf folgenden ersten Arbeitstag berechnet.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Arbeitstag jeder ist, der nicht auf einen Sonntag und / oder Feiertag fällt.

Gemäß Artikel 216 der neuen Zivilprozessordnung (Gesetz Nr. 13.105 vom 16. März 2015) gibt es an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen keine Gerichtsakten.