Steinklausel

Was ist Steinklausel:

Die Klausel Stein ist ein Artikel der Bundesverfassung, der nicht geändert werden kann.

Eine Klausel ist ein Artikel eines Gesetzes. Sie ist Teil des Rechtstextes, der Rechte oder Pflichten definiert. Pétrea ist ein Adjektiv für Stein, unveränderlich und ewig.

Eine Steinklausel ist daher ein Artikel (Gerät) des Verfassungstextes, der in der Regel festgelegt ist und nicht geändert werden kann. Nach dem Verfassungsgesetz wird die steinige Klausel als unveränderliches Verfassungsinstrument definiert.

Kleinklausel und Änderungsvorschlag zur Verfassung (PEC)

Im Allgemeinen können die Verfassungsklauseln durch eine vorgeschlagene Verfassungsänderung (PEC) geändert oder überarbeitet werden. Die Ausnahme sind die Steinklauseln, die nicht geändert oder ausgeschlossen werden können.

Abgesehen davon, dass sie nicht aus dem Text geändert oder ausgeschlossen werden können, können die Klauseln nicht einmal Teil einer von einem PEC vorgeschlagenen Änderung sein. Dies bedeutet, dass es keine PEC geben kann, die in irgendeiner Weise die Änderung einer dieser Klauseln vorschlägt.

Was ist die Funktion einer steinigen Klausel?

Der Grund für das Bestehen von Steinklauseln in der Verfassung eines Staates besteht darin, Änderungen der Grundrechte der Bürger zu verhindern. Diese unveränderlichen Klauseln garantieren die Souveränität der Nation und die Kontinuität der demokratischen Rechtsstaatlichkeit.

Eine Änderung der Steinklauseln kann nur erfolgen, wenn eine neue Bundesverfassung vorgeschlagen wird.

Vorläufige Bestimmungen der brasilianischen Bundesverfassung

Bei den in den Punkten I bis IV des § 4, Artikel 60 aufgeführten Punkten handelt es sich um Klauseln der Bundesverfassung von 1988.

Sie können in der Verfassung nicht geändert werden:

  • die föderative Form des Staates,
  • die Form der Abstimmung: direkt, geheim, allgemein und periodisch,
  • die Trennung von Exekutive, Legislative und Judikative,
  • die individuellen Rechte und Garantien, die in der Verfassung garantiert sind.

Neben diesen vier steinigen Klauseln gibt es noch andere Artikel der Verfassung, die als Steinklauseln interpretiert werden können, obwohl sie nicht so explizit beschrieben werden.

Zum Beispiel: das Recht auf Leben, das in Artikel 5 der Bundesverfassung beschrieben ist. Es ist ein individuelles Recht und daher eine steinige Klausel, die gemäß Artikel 60, Punkt IV "individuelle Rechte und Garantien" festlegt.

Gleiches gilt für andere Grundrechte und Fragen im Zusammenhang mit der Form und den Grenzen, die in der Verfassung festgelegt sind, um Verfassungsänderungen und -revisionen vorzunehmen.

Siehe auch die Bedeutung der vorläufigen Maßnahme, der Verfassungsänderung und der Bundesverfassung.