Stiefkind

Was ist Stiefkind:

Stiefkind ist die Person, die das leibliche Kind eines Ehepartners oder Partners ist, in der Regel das Ergebnis einer früheren Beziehung dieser Person. Die Stiefmutter ist eine Stieftochter.

Beispielsweise gilt ein Mann, der ein Kind hat und eine andere Person heiratet (die nicht die leibliche Mutter des Kindes ist) als Stiefmutter des Kindes, während das Kind als sein Stiefsohn gilt. Kurz gesagt, versteht man, dass der Sohn der Stiefmutter oder des Stiefvaters ist.

Nach dem Gesetz - Artikel 1595 des Bürgerlichen Gesetzbuchs - gelten die Patenkinder als verwandt durch die Verwandtschaft des Ehepartners oder des Begleiters ihres leiblichen Vaters / ihrer Mutter.

Art. Jeder Ehepartner oder Partner ist durch Verwandtschaftsbeziehung mit den Verwandten des anderen verbunden.

Absatz 1. Die Verwandtschaftszugehörigkeit ist auf die Vorfahren, Nachkommen und Geschwister des Ehepartners oder des Partners beschränkt.

§2 Auf der geraden Linie erlischt die Affinität nicht mit der Auflösung der Ehe oder einer stabilen Vereinigung.

Beziehungen durch Verwandtschaft durch Verwandtschaft, in diesem Fall nach dem Gesetz, erlöschen auch nach der Auflösung der Beziehung zwischen den Ehegatten nicht. Zum Beispiel bleibt die Affinität zwischen Stiefeltern / Stiefeltern auch nach der Scheidung des Paares erhalten.

Auf Englisch kann das Stiefkind als Stiefsohn übersetzt werden.

Siehe auch: