Zivilgesellschaft

Was ist Zivilgesellschaft?

Die Zivilgesellschaft ist ein Ausdruck, der auf die Gruppe von Freiwilligenorganisationen und bürgerlichen Institutionen verweist, die die Grundlagen einer funktionierenden Gesellschaft bilden, im Gegensatz zu den vom Staat unterstützten Strukturen.

Es gibt verschiedene Definitionen der Zivilgesellschaft. Der erste kam mit Adam Ferguson, einem schottischen Philosophen, der 1767 das erste Buch über die Zivilgesellschaft schrieb, ein Werk mit dem Titel "Essay über die Geschichte der Zivilgesellschaft". Laut Ferguson ist die Zivilgesellschaft das Gegenteil eines isolierten Individuums, konkreter einer Person, die in einer Gemeinschaft lebt. Anschließend wurde das Konzept der Zivilgesellschaft von Immanuel Kant entwickelt, und für ihn beruhte die Gesellschaft auf Recht.

Ein weit verbreitetes Konzept ist das der organisierten Zivilgesellschaft, das von Autor Nildo Viana als "bürokratische Vermittlung zwischen Zivilgesellschaft und Staat" beschrieben wird.

Hier einige Beispiele von Organisationen der Zivilgesellschaft:

  • Berufsverbände;
  • Bürgervereine;
  • Soziale und sportliche Vereine;
  • Genossenschaften;
  • Unternehmen;
  • Umweltgruppen;
  • Gruppen nach Geschlecht, Kultur und Religion;
  • Wohlfahrtsinstitutionen;
  • Politische Institutionen;
  • Verbraucherschutzorganisationen.

Zivilgesellschaft und Staat

Nach Ansicht des italienischen Philosophen und Politikers Antonio Gramsci sollte der Staat nicht nur als Regierung verstanden werden. Gramsci macht die Einteilung des Staates in politische Gesellschaft und Zivilgesellschaft. Laut Gramsci bezieht sich die politische Gesellschaft auf politische Institutionen und deren rechtliche und verfassungsrechtliche Kontrolle. Die Zivilgesellschaft wird als nichtstaatliche oder private Körperschaft betrachtet, zu der beispielsweise Wirtschaft gehören kann. Politische Gesellschaft ist mit Einwilligung verbunden mit Gewalt und Zivilgesellschaft.

Gramsci trug wesentlich zur Analyse des Begriffs der Zivilgesellschaft sowie der zivilgesellschaftlichen / staatlichen Zweiteilung bei.