Kuratorium

Was ist Kuration:

Kuratorenschaft ist eine Position, die von einem Konservator gehalten wird, das heißt einer Person, die für die Organisation und Verwaltung des Vermögens eines emanzipierten Minderjährigen oder einer Person verantwortlich ist, die von ihren Pflichten abwesend ist.

Das Kuratorium kann sich auch aus einer Gruppe von Personen zusammensetzen (z. B. einem Vorstand), deren Zweck darin besteht, Ereignisse, Aktionen, Beförderungen oder andere Situationen zu besprechen, zu organisieren und durchzuführen, die geplant werden müssen.

Der Akt des "Heilens" bezieht sich auf Eifer, Fürsorge und Aufmerksamkeit für etwas .

Etymologisch kommt das Wort " Kurator " aus dem lateinischen " Kurator ", was "den Verwalter", "denjenigen, der fürsorglich und wertschätzend ist" bedeutet.

Das Konzept der Kuratorenschaft umfasst ein umfangreiches Tätigkeitsfeld von der künstlerisch-kulturellen bis zur kommerziellen Perspektive.

Kunstkurator

Kunst zu kuratieren ist der Prozess der Organisation, Pflege und Zusammenstellung einer künstlerischen Ausstellung, die aus einer Reihe von Werken eines oder mehrerer Künstler besteht und aus der vorherigen Auswahl des Kurators besteht.

Die Rolle des Kunstkurators geht heute über die der Organisation hinaus und ist auch für die Vermittlung zwischen dem Künstler, dem Kunstkritiker und dem Verbrauchermarkt der Kunst verantwortlich. Die Arbeit eines Heilers erreicht nicht nur die "materiellen Güter" des Kunstmarktes, sondern hat auch ein wichtiges Bildungsengagement in der Gesellschaft, das als kultureller Vermittler zwischen Kunst und der Ausstellungsbesucher fungiert. Diese Aktion wird auch als " kurative Kuration " bezeichnet.

Spezielle Kuratorenschaft

Im Bereich der Justiz bedeutet Spezialkuratorium die Definition eines Anwalts durch den Richter in einem Strafverfahren, so dass er eine Person verteidigen kann, wenn er keine Selbstverteidigung darstellen kann. Dieser Grundsatz ist in Artikel 33 der Strafprozessordnung enthalten:

"Wenn die beleidigte Person unter achtzehn (18) Jahre alt oder psychisch krank oder geistig zurückgeblieben ist und keinen gesetzlichen Vertreter hat oder mit ihren Interessen kollidiert, kann das Beschwerderecht von einem besonderen Bevollmächtigten ausgeübt werden. oder auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft durch den für Strafverfahren zuständigen Richter ".

Im Falle eines Zivilverfahrens heißt es in Artikel 9 der Zivilprozessordnung, dass es Sache des Richters ist, einen besonderen Kurator für Personen zu bestellen, die psychisch oder psychisch arbeitsunfähig sind und keinen gesetzlichen Vertreter haben.