Petition

Was ist Petition:

Petition ist der Akt, auf formelle Weise um etwas zu bitten, indem eine schriftliche Anfrage unterschrieben wird .

Petitionen richten sich in der Regel an eine höhere Institution, die direkt oder indirekt für Angelegenheiten in Bezug auf die Personen, die diese Anträge stellen, zuständig ist.

In der Regel stellen Petitionen einen Akt der Manifestation gegen eine Situation oder einen Zustand dar, der von der Bevölkerung als unbefriedigend angesehen wird. Labour-Petitionen sind Beispiele für häufigere Beschwerden.

Im Internet gibt es beispielsweise mehrere Websites und Gruppen, die öffentliche Petitionen organisieren, wobei eine bestimmte Anzahl von Unterschriften erstellt wird, um die Unzufriedenheit der Bevölkerung zu beweisen, falls vorhanden.

Das Petitionsrecht ist in Artikel 5, Punkt XXXIV der Bundesverfassung von 1988 vorgesehen, wie im nachstehenden Text angegeben:

"XXXIV - Alle sind unabhängig von der Zahlung von Gebühren garantiert: a) das Recht auf Antrag an die öffentlichen Mächte zur Verteidigung von Rechten oder gegen Rechtswidrigkeit oder Machtmissbrauch; b) die Beschaffung von Zeugnissen in öffentlichen Ämtern zur Verteidigung von Rechten und zur Klärung von Situationen von persönlichem Interesse; "

Ursprüngliche Petition

Im juristischen Bereich wird dies als anfänglicher Antrag auf Offenlegung und Erklärung des Anwalts an den Richter bezeichnet, wenn ein bestimmter Fall oder ein bestimmtes Verfahren fortgesetzt werden soll.

Gemäß Artikel 282 der Zivilprozessordnung muss der ursprüngliche Antrag jedoch einigen zwingenden Anforderungen entsprechen, um als gültig betrachtet zu werden, z.

  • Adressierung;
  • Name, Vorname, Familienstand, Beruf, Wohnsitz und Wohnsitz des Urhebers und des Beklagten;
  • Die Tatsachen und rechtlichen Gründe des Antrags;
  • Die Anfrage mit den richtigen Spezifikationen;
  • Der Wert der Ursache;
  • Beweise, die die Wahrheit der angeblichen Tatsachen belegen;
  • Der Antrag auf Zustellung des Beklagten;

Wenn der Anwalt (entweder der Beklagte oder der Kläger) dem bestehenden Verfahren ein neues Dokument beifügt, wird dies im Petitionsbereich als Petition Joinder bezeichnet .

In juristischer Hinsicht sind Petitionen alle besonderen, außergewöhnlichen und ordentlichen Beschwerden, die den Akten beizufügen sind. Der Ausdruck "verbundene Petition" bezieht sich auf diese Aktion.

Siehe auch: die Bedeutung von Minuta.